Johann Georg Wörz, Jurist, Historiker und Archivar, geb. am 31. 3. 1797 in Breitenwang bei Reutte (Tirol), gest. am 30. 7. 1868 in Innsbruck. Wörz erhielt bei den Franziskanern in Reutte erste Anleitung in Gymnasialgegenständen, besuchte das Gymnasium in Innsbruck und studierte ab 1817 Rechtswissenschaften an den Universitäten Innsbruck und Wien. Er promovierte 1821 und wurde 1822 Konzeptspraktikant in der k. k. Hofkammerprokuratur. Bald darauf nahm er eine Stelle beim Landesgericht in Kitzbühel an und ging 1824 an das Land- und Kriminalgericht in Bregenz. 1827 wurde er als Assistent für die Verwaltung des Lehenwesens von Friedrich Graf Wilczek nach Innsbruck berufen. In den 1830er Jahren war er als Supplent an verschiedenen Lehrkanzeln der politisch-juridischen Fakultät tätig. Später wurde er zum Dozenten für tirolische Rechtsgeschichte an der Universität Innsbruck ernannt.
Er veröffentlichte u. a. Gesetze und Verordnungen in bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg (1834-1842) und Rechtshistorische Bemerkungen über österreichische Toleranzgesetze und deren Wirksamkeit in Tirol (1862).