Joseph Unger, Jurist, Politiker und Bibliothekar, geb. am 2. 7. 1828 in Wien, gest. am 2. 5. 1913 ebenda. Unger besuchte das Gymnasium der Piaristen in Wien, studierte Philosophie und Rechtswissenschaften an der Universität Wien und erwarb 1850 sowohl den Doktor der Philosophie mit der Dissertation Die Ehe in ihrer welthistorischen Entwicklung, als auch 1852 den der Rechte. Er konvertierte vom Judentum zum Katholizismus, nahm regen Anteil an der Revolution von 1848 und arbeitete zunächst an der Wiener Hofbibliothek und ab 1850 als Amanuensis an der Wiener Universitätsbibliothek.
1853 habilitierte sich Unger mit der Arbeit Der Entwurf des bürgerlichen Gesetzbuches für Sachsen mit besonderer Rücksicht auf das österreichische allgemeine bürgerliche Gesetzbuch besprochen für österreichisches Zivilrecht an der Universität Wien und wurde im selben Jahr vom Unterrichtsminister Leo von Thun-Hohenstein, als außerordentlicher Professor an die Deutsche Universität Prag und 1856 nach Wien berufen, wo er 1857 zum ordentlichen Professor ernannt wurde.
In den 1860er Jahren wurde Unger politisch aktiv und 1867 als Anhänger der deutsch-liberalen Partei in den niederösterreichischen Landtag gewählt. Bereits 1869 erfolgte seine Ernennung zum lebenslänglichen Mitglied des Herrenhauses. Von 1871 bis 1879 war Unger "Sprechminister" ohne Geschäftsbereich und gehörte zu den ersten Mitgliedern des Reichsgerichts, zu dessen Präsident er 1881 ernannt wurde.
Unger begründete die Historische Schule der österreichischen Zivilistik. Zu seinen Werken zählen u. a. Ueber die wissenschaftliche Behandlung des oesterreichischen gemeinen Privatrechts (1853), System des österreichischen allgemeinen Privatrechts (1856-1859), Zur Reform der Wiener Universität (1865), Über die Zivilprozessordnung (1895) und Kritische und legislative Erörterungen über Gewährleistung (1912). Gemeinsam mit Julius Glaser gab er zwischen 1859 und 1862 die "Sammlung von zivilrechtlichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes in Wien" heraus.