Foto von Taddäus Peithner von Lichtenfels

Taddäus Peithner von Lichtenfels, Jurist und Politiker, geb. am 6. 5. 1798 in Wien, gest. am 2. 10. 1877 ebenda. Peithner sollte sich ursprünglich der Landwirtschaft zuwenden, studierte jedoch von 1816 bis 1819 an der Universität Wien Jus, war daneben bereits ab 1818 als Auskultant beim Stiftsgericht Schotten tätig und wurde 1822 zum Doktor der Rechte promoviert. 1820 wurde er Konzeptspraktikant der k. k. Hof- und niederösterreichischen Kammerprokuratur, 1824 Sekretär der Innerberger Hauptgewerkschaft, 1828 Oberamtsrat der montanistischen Direktion in Eisenerz und aufgrund dieser Tätigkeit im selben Jahr Rat beim Merkantil- und Wechselgericht in Wien. 1834 wurde Peithner zum Rat des innerösterreichischen-küstenländlichen Appellationsgerichtes in Klagenfurt und 1841 zum Rat der Obersten Justizstelle in Wien ernannt, wirkte von 1841 bis 1848 auch als Referent der Hofkommission in Justizgesetzsachen vor allem an der Reform des summarischen Verfahren sowie der Konkursordnung maßgeblich mit. Von ihm stammt auch ein Entwurf des österreichischen Seerechts. Peithner, der auch den späteren Kaiser Franz Joseph in Rechtswissenschaften unterrichtete, wurde 1850 General-Prokurator (Oberstaatsanwalt) an der neuerrichteten General-Prokuratur am Obersten Gerichtshof in Wien. Daneben führte er das Präsidium der legislativen Arbeiten für Ungarn und Kroatien. Von 1852 bis 1857 arbeitete er als Sektionschef des Justizministeriums an den großen legislativen Aufgaben jener Zeit mit, wie etwa der Grundentlastung und der Zivilprozeß- und Konkursordnung für Siebenbürgen, Ungarn und Nebenländer. 1857 wurde er in den Reichsrat berufen, 1860 lebenslängliches außerordentliches Mitglied des verstärkten Reichsrates, ab 1861 lebenslängliches Mitglied des Herrenhauses des Reichrates. Als Politiker trat Peithner vor allem für die Stärkung der Zentralgewalt und für eine einheitliche Gesetzgebung in allen Kronländern ein, in kirchenpolitischen Debatten verteidigte er vehement den staatlichen Standpunkt (Schul- und Ehegesetz) und war auch im Unterrichtsausschuß in diesem Sinn tätig. Peithner wurde vielfach geehrt und ausgezeichnet, u. a. 1849 mit dem St. Stephan-Orden und wurde 1852 zum Freiherrn und 1853 zum Geheimen Rat ernannt.

Text: Österreichisches Biographisches Lexikon 1815-1950 Online Edition, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (Stand: 06.10.2009)     Text drucken
Foto: © Österreichische Nationalbibliothek, Bildarchiv

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