Adolf Merkl, Jurist, geb. am 23. 3. 1890 in Wien, gest. am 22. 8. 1970 ebenda. Merkl, Sohn eines Militärforstverwalters, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Er promovierte 1913 und trat 1915, nach einem zweijährigen Gerichtspraktikum, in den Verwaltungsdienst des Wiener Magistrats, des Handelsministeriums und Ministerratspräsidiums. Nach 1918 arbeitete er in der Staatskanzlei des Bundeskanzleramts. Merkl habilitierte sich an der Universität Wien und wurde 1921 zum außerordentlichen Professor für allgemeine Staatslehre, österreichisches Staatsrecht und Verwaltungsrecht ernannt. 1931 avancierte er zum ordentlichen Professor, wurde 1938 aus politischen Gründen pensioniert und 1940 als Helfer in Steuersachen zugelassen. Seit 1943 unterrichtete er an der Universität Tübingen und von 1948 bis zu seiner Emeritierung 1960 wieder an der Universität Wien. Merkl war Schüler des Rechtswissenschafters Hans Kelsen und Mitbegründer der Wiener Schule der Rechtstheorie.
Er veröffentlichte u. a. Die Verfassung der Republik Deutschösterreich (1919), Die Lehre von der Rechtskraft (1923), Allgemeines Verwaltungsrecht (1927) und Die ständisch-autoritäre Verfassung Österreichs (1935). 1968 erhielt Merkl den Preis der Stadt Wien für Geisteswissenschaften.