Hans Kreller, Jurist, geb. am 22. 4. 1887 in Schedewitz bei Zwickau (Sachsen), gest. am 14. 2. 1958 in Senftenberg (Niederösterreich). Kreller studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Grenoble, Berlin sowie Leipzig und promovierte 1915 mit einer Arbeit über die allgemeinen Lehren des graeco-ägyptischen Erbrechts. 1920 habilitierte er sich für römisches Recht und juristische Papyruswissenschaft an der Universität Leipzig. Von 1921 bis 1926 war Kreller außerordentlicher Professor in Tübingen, anschließend bis 1931 ordentlicher Professor in Münster und bis 1934, als Nachfolger Max Rümelins, wieder an der Universität Tübingen. 1941 wurde er zum ordentlichen Professor an der Universität Wien ernannt.
Er veröffentlichte u. a. Erbrechtliche Untersuchungen auf Grund der graeco-aegyptischen Papyrusurkunde (1919), Das Problem des Juristenrechts in der römischen Rechtsgeschichte (1932), Römische Rechtsgeschichte (1936) und Römisches Recht II: Grundlehren des Gemeinen Rechts (1950). Seit 1954 war Kreller wirkliches Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Wien.