Anton von Hye-Glunek, Jurist und Politiker, geb. am 26. 5. 1807 in Gleink (Oberösterreich), gest. am 8. 12. 1894 in Wien. Hye-Glunek studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien, erwarb 1831 den Doktortitel und unterrichtete ab 1833, zunächst als Supplent, später als wirklicher Professor für "Vernunfts- und österreichisches Criminalrecht" am Wiener Theresianum. Seit 1834 war Hye-Glunek auch als Archivar an der juridischen Fakultät angestellt. 1842 wurde er zum ordentlichen Professor an der Universität Wien ernannt, wo er sich im Revolutionsjahr 1848 für die Lehr- und Lernfreiheit im universitären Betrieb einsetzte. Ab 1848 war er Generalsekretär im Justizministerium und wurde 1867 zum Justizminister und Leiter des Kultus- und Unterrichtsministeriums ernannt. Ab 1869 war er ständiger Referent des Reichsgerichtes sowie Mitglied des Herrenhauses, zudem fungierte er 1871/1872 als Rektor der Universität Wien.
Zu seinen Werken zählen u. a. Erläuterung des österreichischen Strafgesetzes (1852-1855), Die leitenden Grundsätze der österreichischen Strafprozeßordnung (1854) und Über das Schwurgericht (1864). Hye-Glunek war korrespondierendes Mitglied der Akademie der Wissenschaften, Ehrenbürger der Stadt Wien und erhielt 1893 das Großkreuz des Leopold-Ordens.