Walther Hörmann von Hörbach, Jurist, geb. am 2. 8. 1865 in Gnadenwald (Tirol), gest. am 15. 3. 1946 in Innsbruck. Hörmann studierte Rechtswissenschaften in Innsbruck, trat 1888 als Finanzprokurator in den Staatsdienst, habilitierte sich 1891 für Kirchenrecht an der Universität Wien und wurde 1895 außerordentlicher Professor für Kirchenrecht an der Universität Innsbruck. 1897 ging er an die Universität Czernowitz und ab 1908 lehrte er wieder in Innsbruck. In den Jahren 1915 und 1916 fungierte er ebendort als Rektor. Zu seinen Schriften zählen De desponsatio impuberum (1891), Quasiaffinität. Rechtshistorische Untersuchungen (1897/1906), Die tridentinische Trauungsform (1905) und Zur Würdigung des vatikanischen Kirchenrechts (1916).