Rudolf von Gottschall, Jurist, Dramaturg und Schriftsteller, geb. am 30. 9. 1821 in Breslau, gest. am 21. 3. 1909 in Leipzig. Gottschall studierte ab 1841 Rechtswissenschaften in Königsberg, geriet in die Kreise der liberalen Bewegung, musste sein Studium aufgeben und ging nach Breslau. Wegen seiner Beteiligung an einer verbotenen Studentenversammlung wurde er ausgewiesen und erhielt erst 1844 die Erlaubnis, in Berlin weiter zu studieren. Er promovierte 1846 in Königsberg, versuchte sich zu habilitieren, was ihm jedoch verwehrt blieb.
Er arbeitete als Dramaturg am Theater in Königsberg, begann Dramen zu verfassen, übersiedelte nach Hamburg und war Feuilleton-Redakteur der "Breslauer-Zeitung". Er redigierte von 1862 bis 1863 die "Ostdeutsche-Zeitung" in Posen und ging dann für ein Jahr nach Italien. 1864 ließ er sich in Leipzig nieder, übernahm die Redaktion der "Blätter für literarische Unterhaltung" und der Zeitschrift "Unsere Zeit", die er bis 1887 herausgab. Danach lebte er als freier Schriftsteller. Er veröffentlichte Lieder der Gegenwart (1842), Der Blinde von Alcara (1846), Kriegslieder (1870), zahlreiche Theaterstücke sowie die Romane Das goldene Kalb (1880) und Verkümmerte Existenzen (1892). Gottschall wurde 1864 zum Hofrat ernannt und 1877 in den Adelsstand erhoben.