Rudolf Scherer, Theologe und Jurist, geb. am 11. 8. 1845 in Graz, gest. am 21. 12. 1918 in Wien. Scherer studierte von 1862 bis 1866 an der Universität Graz Rechtswissenschaft, spezialisierte sich auf Kirchenrecht und promovierte 1867. Danach absolvierte er ein Studium der Theologie in München, Tübingen und Graz, das er 1875 ebenfalls mit der Promotion abschloss. 1869 erhielt er die Priesterweihe und war zunächst als Seelsorge tätig. 1874 wurde er Assistent für Kirchengeschichte und 1876 Professor des Kirchenrechts an der theologischen Fakultät. In den Jahren 1881/1882, 1887/1888 und 1892/1893 war Scherer Dekan, ab 1899 Professor des Kirchenrechts an der theologischen Fakultät der Universität Wien und fungierte dort 1902/1903 ebenfalls als Dekan.
Scherer lehrte Kirchenrecht nach rechtsdogmatischen Gesichtspunkten und veröffentlichte u. a. Das Eherecht bei Benedikt Levita und Pseudoisidor (1879), Von der Prozeßfähigkeit der kirchlichen Institute (1882) und das Handbuch der Kirchenlehre (1886–1889).
Er wurde vielfach geehrt und ausgezeichnet, u. a. erhielt Scherer die Ehrendoktorwürde der Universitäten Budapest (1896) und Czernowitz (1900) und war ab 1907 Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Wien.