Julius von Ficker, Jurist und Historiker, geb. am 30. 4. 1826 in Paderborn (Nordrhein-Westfalen), gest. am 10. 7. 1902 in Innsbruck. Ficker studierte Rechts- und Geisteswissenschaften an den Universitäten Bonn, Münster und Berlin, promovierte 1849 und wurde 1852 Professor der allgemeinen Geschichte in Innsbruck. Seit 1863 lehrte er auch deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte an der Juridischen Fakultät. 1879 ging Ficker in den vorzeitigen Ruhestand. Er beschäftigte sich mit der mittelalterlichen Verfassungsgeschichte und Urkundenlehre, begründete die historische Urkundenkritik und verteidigte in seinem Werk die Kaiserpolitik des Mittelalters. Er war der Vater von Ludwig, Heinrich und Rudolf von Ficker.
Zu seinen Werken zählen u. a. Deutsches Königthum und Kaiserthum (1862), Forschungen zur Reichs- und Rechtsgeschichte Italiens (1868-1874) und Beiträge zur Urkundenlehre (1877/1878).