Wir Joseph der Zweyte ... Wir finden zum gemeinschäftlichen Besten unserer Unterthanen für zuträglich, in unsern gesammten deutschen Erbländern eine allgemeine, für alle Stände ohne Unterschied gleiche Ordnung der gesetzlichen Erbfolge (successionis ab intestato) des freyvererblichen Vermögens einzuführen Joseph II., Heiliges Römisches Reich, Kaiser, 1741-1790; Kolowrat-Krakowský, Leopold <<von>>, 1727-1809 [VerfasserIn] et al. [Wien]: 1786. - [6] Bl.
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