Fragen, die nach den Gesetzen entstehen, und beantwortet werden müssen, wenn der Fruchtgenuß einer geistlichen Pründe in einem Jahre getheilt wird, in welchem diese Pfründe durch eine Zeit lang in Erledigung gestanden ist Grätz: bey Alois Tusch, 1790. - [3] Bl., 14 S., [1] mehrf. gef. Bl.
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