Tariff (Tarif), nach welchem, vom ersten November 1795 angefangen, von den nach Hungarn und Siebenbürgen gehenden Deutscherbländischen und Gallizischen Erzeugnissen der Ausfuhr-Zoll in den Deutschen und Gallizischen Erbländern, und die Hungarische und Siebenbürgische Einfuhr-Dreyssigstgebühr zu entrichten ist. Wien: Kurtzbek, 1795. - 22 Bl.
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